Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.04.2016 - 1 Ws 183/16 (MVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22808
OLG Celle, 07.04.2016 - 1 Ws 183/16 (MVollz) (https://dejure.org/2016,22808)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.2016 - 1 Ws 183/16 (MVollz) (https://dejure.org/2016,22808)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. April 2016 - 1 Ws 183/16 (MVollz) (https://dejure.org/2016,22808)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 109 ff. StVollzG; § 118 StVollzG; § 41 Abs. 1 S. 1 Nds. SVVollzG; JVollzG ND § 39 Abs. 4; SichVVollzG ND § 41 Abs. 4; StVollzG § 42 Abs. 3
    Berechnung des Freistellungsentgelts für einen Sicherungsverwahrten; Aufsummierung des vom Antragsteller in den dem Freistellungszeitraum vorangegangenen drei Monaten für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen erlangten Entgelts; Multiplikation des durchschnittlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Freistellungsentgelts für einen Sicherungsverwahrten; Aufsummierung des vom Antragsteller in den dem Freistellungszeitraum vorangegangenen drei Monaten für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen erlangten Entgelts; Multiplikation des durchschnittlichen ...

  • forum-strafvollzug.de PDF, S. 22

    § 41 NdsSVVollzG
    Freistellung von der Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung von Freistellungsvergütung im Strafvollzug

  • rechtsportal.de

    Berechnung des Freitstellungsentgelts bei Arbeitstätigkeit in der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2016, 674
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 26.07.1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94
    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2016 - 1 Ws 183/16
    Nach oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung ist (auch) zur Berechnung einer Freistellungsvergütung nach § 42 Abs. 3 StVollzG allein auf die Summe des aufgrund tatsächlich erbrachter Arbeitsleistungen erzielten Arbeitsentgelts abzustellen, während sonstige Zahlungen außer Betracht bleiben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 1994 - 1 Vollz [Ws] 106/94, NStZ 1995, 56 = ZfStrVo 1996, 47; KG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 Ws 440/00 Vollz).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16

    Strafvollzug in Brandenburg: Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes des

    Der Wortlaut dieser Vorschriften spricht somit eindeutig dafür, dass zu Beginn des Freistellungszeitraums noch nicht abgerechnete Arbeitsvergütungen nicht in die Ermittlung einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 56; OLG Celle, Rpfleger 2016, 674 - 676).
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