Rechtsprechung
OLG Celle, 07.04.2016 - 1 Ws 183/16 (MVollz) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§§ 109 ff. StVollzG; § 118 StVollzG; § 41 Abs. 1 S. 1 Nds. SVVollzG; JVollzG ND § 39 Abs. 4; SichVVollzG ND § 41 Abs. 4; StVollzG § 42 Abs. 3
Berechnung des Freistellungsentgelts für einen Sicherungsverwahrten; Aufsummierung des vom Antragsteller in den dem Freistellungszeitraum vorangegangenen drei Monaten für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen erlangten Entgelts; Multiplikation des durchschnittlichen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechnung des Freistellungsentgelts für einen Sicherungsverwahrten; Aufsummierung des vom Antragsteller in den dem Freistellungszeitraum vorangegangenen drei Monaten für tatsächlich erbrachte Arbeitsleistungen erlangten Entgelts; Multiplikation des durchschnittlichen ...
- forum-strafvollzug.de , S. 22
§ 41 NdsSVVollzG
Freistellung von der Arbeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung von Freistellungsvergütung im Strafvollzug
- rechtsportal.de
Berechnung des Freitstellungsentgelts bei Arbeitstätigkeit in der Sicherungsverwahrung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 25.01.2016 - 62 StVK-Vollz 91/15
- LG Göttingen, 25.01.2016 - 62 StVK-Vollz. 91/15
- OLG Celle, 07.04.2016 - 1 Ws 183/16 (MVollz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 2016, 674
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 26.07.1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94
Auszug aus OLG Celle, 07.04.2016 - 1 Ws 183/16
Nach oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung ist (auch) zur Berechnung einer Freistellungsvergütung nach § 42 Abs. 3 StVollzG allein auf die Summe des aufgrund tatsächlich erbrachter Arbeitsleistungen erzielten Arbeitsentgelts abzustellen, während sonstige Zahlungen außer Betracht bleiben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 1994 - 1 Vollz [Ws] 106/94, NStZ 1995, 56 = ZfStrVo 1996, 47; KG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 5 Ws 440/00 Vollz).
- OLG Brandenburg, 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16
Strafvollzug in Brandenburg: Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes des …
Der Wortlaut dieser Vorschriften spricht somit eindeutig dafür, dass zu Beginn des Freistellungszeitraums noch nicht abgerechnete Arbeitsvergütungen nicht in die Ermittlung einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 56; OLG Celle, Rpfleger 2016, 674 - 676).